(1) Die Wahlkommission der Republik, die Bezirks-, Kreis-, Stadt-, Stadtbezirks- und Gemeindewahlkommissionen fordern spätestens 40 Tage vor dem Wahltag durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichun...
Artikellänge: rund 110 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login