Wiesbaden, 11. Juli (Eig. Ber.). 105 Betriebe mit rund 31 000 Beschäftigten fallen unter den Artikel 41 der hessischen Verfassung, der die Überführung in Gemeineigentum vorsieht. Mit der Durchführung ...
Artikellänge: rund 352 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login