Im Unterschied zum Interzonenpaß, der die Genehmigung aller vier Besatzungsbehörden erfordert, wird ein Passierschein eingeführt, der für 14 Tage gültig ist. Der Passierschein wird von der. für den Wo...
Artikellänge: rund 156 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login