Unbeschadet der Zuständigkeit der behördlichen Kontrollorgane ist in jeder Gemeinde und Stadt, in Großstädten bezirksweise unterteilt, ein Volks-Kontroll-Ausschuß zu bilden. Er soll sich zusammensetze...
Artikellänge: rund 71 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login