In der Stadtordnung ist auch der Schutz der Bäume geregelt. Ohne Genehmigung des Rates der Stadt darf kein Baum gefällt werden. Die Genehmigung aber ist zumeist an eine Abgabe geknüpft, mit der Neuanp...
Artikellänge: rund 348 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login