Zu Rettungsmaßnahmen befugte Personen von Berlin (West) haben bei Rettungsrnaßnahmen die Weisungen der Organe der DDR zu befolgen. Sie haben sich auf deren Aufforderung unverzüglich vom Unglüpksort zu...
Artikellänge: rund 79 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login