Mein Sohn ist 18 Jahre, alt, im 1. Lehrjahr und bekommt ein entsprechendes Lehrlirtgsentgelt. Muß ich für ihn noch Unterhalt zahlen? PaulStröber, Leipzig
Artikellänge: rund 23 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login