Das sächsische Ministerium des Innern hat das durch Verordnung vom 29. März 1933 ausgesprochene Verbot der periodischen Druckschriften der SPD auf unbestimmte Zeit verlängert. In einem Versammlungsber...
Artikellänge: rund 111 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login