Auf Grund des § 2 der Verordnung vom 21. Juni 1963 über Maßnahmen zum Schütze der Staatsgrenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und Westberlin wird folgendes angeordnet:
Artikellänge: rund 27 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login