Das vorgesehene „Reparationsschädengesetz" soll einige „offene Posten" auf der Liste der „Kriegsfolgeschäden regulieren". Also eine Beseitigung der Überreste des zweiten Weltkrieges — allerdings so, w...
Artikellänge: rund 115 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login