München (ADN). „Wir haben daran festzuhalten: Das Münchener Abkommen ist rechtmäßig zustande gekommen, es wurde vollzogen, und seine rechtlicher Wirkungen waren rechtmäßig und bleiben es für alle Zeit...
Artikellänge: rund 90 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login