Die StVO tritt ab 1. Juli 1964 in Kraft. Das Tragen von Schutzhelmen (Paragraph 5) wird ab 1. Juni 1965 zur Pflicht. Die Haupt- und Nebenstraßen sind vor Kreuzungen und Einmündungen gemäß Paragraph 13...
Artikellänge: rund 95 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login