Sie brauchen — und das ist gesetzlich festgelegt — nur den Einzelhandelsverkaufspreis zu zahlen. Der Gaststättenaufschlag dagegen wird nur für die gastronomischen Leistungen berechnet. Denn wenn Sie e...
Artikellänge: rund 255 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login