In einem kürzlichen Urteilsspruch des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts heißt es: „Ein Dieb, der mehrmals gestohlene Ware verkauft, gilt als Unternefimer im Sinne des Einkommensteuergesetzes und ist...
Artikellänge: rund 30 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login