Zunächst beschließen die Volksvertretungen der Gemeinden, Stadtbezirke, Städte und Kreise die Zahl der Abgeordneten für die neuzuwählende Volksvertretung sowie die Zahl der in den Wahlkreisen zu wähle...
Artikellänge: rund 401 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login