Für Blinde und Hirnverletzte wird der Abschnitt 7 der Kohlenkarte am 5. Oktober zum Bezug von einem Zentner Braunkohlenbriketts freigegeben. Der Abschnitt 6 verliert am selben Tage seine Gültigkeit.
Artikellänge: rund 28 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login