Der Staat stellt den AWG finanzielle Mittel zinslos und Bauland unentgeltlich zur Verfügung. Im Gesetz über den Fünfjahrplan 1971/75 wurde festgelegt, den Anteil der genossenschaftlichen Neubauwohnung...
Artikellänge: rund 602 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login