Die Todesstrafe im Strafgesetzbuch der DDR beruhte auf den historischen Erfordernissen, Nazi- und Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte sowie schwer...
Artikellänge: rund 54 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login