In der ersten Phase des Prozesses entsprach die Beweisermittlung im wesentlichen der politischen Natur des Verfahrens: Die Staatsanwälte legten dem Gericht Akten vor, die die Äußerungen und Handlungen...
Artikellänge: rund 352 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login