Das Gesetz über die Verteilung von Nationalpreisen vom 22. März 1950 bestimmt, daß deutsche Männer und Frauen durch hervorragende Leistungen und Erfindungen auf allen Gebieter, der Produktion, der Kun...
Artikellänge: rund 466 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login